Erläuterung:
Der Verhaltenskodex (gemäß § 3 und Anlage A der Schulordnung 2024) ist von allen Personen zu unterzeichnen, die regelmäßig Kontakt mit Schülerinnen und Schülern haben. Das betrifft neben Lehrpersonen sowie Betreuerinnen und Betreuern im Rahmen der Tagesbetreuung auch Personen wie Lesepatinnen und Lesepaten, psychosoziales Unterstützungspersonal (Schulpsychologie, Schulsozialarbeit, schulärztlicher Dienst u. ä.), Trainerinnen und Trainer, wenn sie alleine mit Schülerinnen und Schülern arbeiten sowie Personal externer Anbieterinnen und Anbieter wie z. B. von Musikschulen oder Sportvereinen. Personen, die nicht oder lediglich in Begleitung von Lehrpersonen mit Schülerinnen und Schülern tätig sind, müssen den Verhaltenskodex nicht unterzeichnen (z. B. Handwerkerinnen und Handwerker, Erziehungsberechtigte, Zahngesundheitsbe raterinnen und Zahngesundheitsberater, Verkehrserzieherinnen und Verkehrserzieher, externe Expertinnen und Experten u. ä.). Im Rahmen von Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen gilt der Verhaltenskodex ebenfalls nur für Personen, die alleine mit Schülerinnen und Schülern arbeiten.